Unwilliger Schuldspruch

GELDSTRAFE Gentrifizierungskritikerin Claudia Falke wird wegen Widerstands verurteilt. Der Richter hätte das Verfahren am liebsten eingestellt

„Im Büro lege ich sofort Rechtsmittel ein“, sagte die Rechtsanwältin Ingrid Witte-Rhode nach der Verhandlung vor dem Gerichtsgebäude. Zuvor war ihre Mandantin Claudia Falke von Amtsrichter Sören Braun sichtlich unwillig wegen Widerstands gegen Polizisten zu 175 Euro Geldstrafe (25 Tagessätze à sieben Euro) verurteilt worden.

Noch am letzten Verhandlungstag wollte Braun das Verfahren gegen die 49-jährige Krankenschwester aus dem Schanzenviertel, die gegen Gentrifizierung und Privatisierung öffentlicher Räume kämpft, einstellen. Er hatte Zweifel daran, dass der Einsatz der Zivilfahnder bei der Festnahme von zwei Jugendlichen in der Nacht des Schanzenfests am 26. August 2012 im Flora Park rechtmäßig war. Eine Einstellung des Verfahrens aber lehnte Staatsanwältin Berit von Laffert ab, da Falke sich in ihren bisherigen Prozessen von der Justiz „unbeeindruckt zeigte“, sagte von Laffert.

Zivilfahnder hatten, ohne sich als Polizisten zu erkennen zu geben, die Jugendlichen zu Boden geworfen und fixiert. Falke war den beiden zu Hilfe geeilt, um für sie den anwaltlichen Notdienst zu informieren. Als einer der Fahnder Falke packen wollte, stieß sie seine Hand weg und war deshalb ursprünglich wegen Widerstands und versuchter Gefangenenbefreiung angeklagt worden. „Die Anklage hat sich in weiten Teilen nicht bestätigt“, sagte Braun gestern in seiner Urteilsbegründung.

Da die Jugendlichen allerdings wegliefen, hätten die Zivilfahnder auch ohne konkrete Anhaltspunkte zu Recht einen „Anfangsverdacht“ haben dürfen. Einer der Jugendlichen gab an, sie seien gerannt, weil unformierte Polizisten ins Viertel stürmten und sie da nicht hineingeraten wollten. „So kann das natürlich auch gewesen sein“, sagte Braun. Aber auch wenn sich die Polizisten nicht vorschriftsmäßig verhalten haben, hätten Polizisten das „Privileg“ ungestört von Falke zu handeln.  KVA