Vermieter darf Säumige feuern

KARLSRUHE dpa ■ Wer ständig seine Miete zu spät überweist, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Danach kann dem Mieter wegen fortdauernder Unpünktlichkeit auch dann gekündigt werden, wenn er in letzter Minute die Miete doch entrichtet. Bei notorischen Spätzahlern könne dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertrags bereits dann unzumutbar sein, wenn der Mieter nach einer Abmahnung erneut säumig ist. Im entschiedenen Fall hatte der Mieter einer Berliner Wohnung seine Miete über Jahre mehrwöchig verspätet gezahlt. Nach einer ersten Kündigungsdrohung hielt er sich an die Termine, geriet aber erneut in Verzug. Im Juli 2003 mahnte ihn der Vermieter ultimativ ab, im August glich der Mieter die Rückstände aus – dennoch erhielt er eine fristlose Kündigung. Das Landgericht Berlin hatte die Kündigung für unwirksam erachtet. Dem widersprach der BGH und verwies den Fall zurück. (Az.: VIII ZR 364/04)