Privatkita gesucht? Selbst schuld!

FAMILIE Eltern, die ihr Kind aus Not in eine Privatkita bringen, können den Rechtsanspruch verwirken

FRANKFURT/M. afp/epd | Der seit Anfang des Monats geltende Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz hat bisher nicht zu einer Klagewelle geführt. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, geht davon aus, dass bundesweit „nicht mehr als 50 Klagen“ eingereicht wurden. Eltern haben seit dem 1. August Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre ein- und zweijährigen Kinder.

In den Fällen, in denen Eltern sich zu einer Klage entscheiden, ist ein Erfolg dabei nicht immer garantiert, zeigen nun zwei neue Gerichtsurteile. So lehnte das Frankfurter Verwaltungsgericht bereits am Freitag eine Klage ab, bei der Eltern Betreuungsplätze, die die Stadt ihnen angeboten hatte, wegen der Entfernung ablehnten. Die Eltern eines eineinhalbjährigen Kindes besaßen kein Auto. Eine Fahrtzeit von mehr als einer halben Stunde mit dem öffentlichen Personennahverkehr samt Umsteigen sei ihnen jedoch nicht zuzumuten, argumentierten sie. Die Richter sahen das anders. Sie hatten auch kein Verständnis dafür, dass die Eltern eine angebotene Tagespflege ablehnten, weil sie keine fremden Menschen im Haus haben wollten.

In einem zweiten Fall mussten Eltern in Stuttgart eine Niederlage einstecken. Sie hatten ihr Kind in einer privaten Kita untergebracht, bestanden aber auf einem Platz in einer öffentlichen Einrichtung und auf acht Stunden Betreuung am Tag. Am Freitag wurde bekannt, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart das Ansinnen bereits am 22. August ablehnte. Da das Kind schon in einer privaten Kita betreut werde, gebe es keine Gründe für einen raschen Wechsel in eine städtische Einrichtung. Und ob ein Kind wirklich acht Stunden täglich betreut werden müsse, sei zweifelhaft, so die Richter. Sie bezogen sich dabei auf ein Gutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht. Gründe für eine weitergehende Betreuung bestünden nicht, weil sich die Mutter im Moment wegen eines zweiten Kindes in Elternzeit befände.

Experten des Anwaltsverbandes Baden-Württemberg warnen, dass Eltern, die ihr Kind aus Not in einer – teureren – Privatkita untergebracht haben, damit das Recht auf einen öffentlichen Kitaplatz verwirken könnten.