SONNTAGSÖFFNUNG MECK-POMM
: Gericht kippt „Bäderregelung“

GREIFSWALD | Der sonntägliche Einkaufsbummel durch die Ferienorte Mecklenburg-Vorpommerns wird wieder zur Ausnahme. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald erklärte gestern die großzügige Bäderverkaufsverordnung für unwirksam. Bisher konnten Läden in 149 Orten und Ortsteilen an bis zu 49 Sonntagen im Jahr öffnen. Dies sei mit der Landesverfassung, dem Grundgesetz und dem Ladenöffnungsgesetz des Landes nicht vereinbar, erklärten die Greifswalder Richter. Die Bäderverkaufsverordnung verstoße gegen das Regel-Ausnahme-Verhältnis, weil sie fast ganzjährig an Sonntagen die Ladenöffnung ermögliche. (dpa)