Triebwagen vor Gericht

BAHNVERKEHR Unternehmen OLA fühlt sich bei Streckenvergabe Ende 2012 benachteiligt

Es geht um die Bahnstrecke von Lübeck über Güstrow nach Ueckermünde (Kreis Vorpommern-Greifswald) – und es geht um Geld: Über die Neuvergabe der Strecke ist gestern vor dem Oberlandesgericht Rostock verhandelt worden. Die Privatbahn Ostseeland Verkehr GmbH (OLA) hatte das Land Mecklenburg-Vorpommern verklagt, weil sie sich bei der Vergabe des – laut OLA – rund 300 Millionen Euro schweren Auftrags benachteiligt sah. Die strittige Ausschreibung gilt vom Fahrplanwechsel 2014/15 bis 2029/2030.

Vergeben worden war der Auftrag im Dezember 2012 an die Deutsche Bahn. Nach Angaben der OLA wurde aber nachträglich die Zahl der Triebwagen und damit das Angebot verringert. Auch sei unter anderem die zweisprachige Kundenbetreuung weggefallen. Aus Sicht des Unternehmens umfassen diese Änderungen an dem Auftrag rund zehn Prozent von dessen Volumen – eine Neuausschreibung wäre nötig gewesen. Dem widersprach das Land: Es beziffert die Wertminderung auf rund fünf Prozent.

Ob neu ausgeschrieben werden muss, will das Gericht am 25. September verkünden. In erster Instanz war die Landes-Vergabekammer nicht zu der Einschätzung gelangt, eine Neuausschreibung sei notwendig.

Die OLA mit Sitz in Schwerin ist eine Tochter des französischen Veolia-Konzerns und die älteste Privatbahn im deutschen Nordosten. Sie fährt bisher auf den Strecken Rehna–Schwerin–Parchim, Bützow–Stettin und Neustrelitz–Neubrandenburg–Stralsund. Zudem betreibt sie den Interconnex Rostock–Leipzig. Sollte das Gericht gegen die OLA entscheiden, sind nach Angaben des Unternehmens mehr als 110 von insgesamt 145 Arbeitsplätzen gefährdet.  (dpa)