Das Geschäft mit dem Sport

In Berlin gibt es immer mehr Sportwettbüros. Ganz legal sind sie nicht, aber sie werden geduldet. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte sich das ändern. Neuregelung bis 2007

VON RICHARD ROTHER

Sie sind nicht legal – aber sie werden geduldet. Mehr als 200 Büros für Sportwetten hat das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LaBO) schon registriert, Tendenz steigend. Denn offenbar hatte sich in der Wettszene die abwartende Haltung der Behörden herumgesprochen. Bislang wurden Wettbüros zwar aufgefordert zu schließen, diese Verfügung wurde aber nicht vollstreckt – wegen des Sportwetten-Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem gestern das Urteil verkündet wurde.

Das Bundesverfassungsgericht hat demnach das staatliche Monopol auf Sportwetten zwar grundsätzlich zugelassen, es aber in seiner derzeitigen Ausgestaltung für verfassungswidrig erklärt. Eine effektive Bekämpfung von Spielsucht sei nicht sichergestellt, hieß es. Der Gesetzgeber hat nun bis Ende 2007 Zeit, eine verfassungskonforme Neuregelung zu erlassen. Wie diese aussehen kann und was das in Berlin für die Übergangszeit heißt, ist völlig offen.

Theoretisch könnten die illegalen Wettbüros jetzt geschlossen werden. Fraglich ist, ob dieser Schritt gegangen wird – solange Bund und Länder noch nicht entschieden haben, in welche Richtung eine Neuregelung gehen wird. Möglich ist die Aufrechterhaltung des staatlichen Wettmonopols unter anderen Bedingungen oder eine kontrollierte Öffnung des wachsenden Marktes – mit Konzessionsabgaben der Wettfirmen.

Sportsenator Klaus Böger (SPD) schlägt dennoch Alarm. „Die Förderung aus den Einnahmen des Wettmonopols ist ein Stützpfeiler für den Sport und die Jugendarbeit unserer Stadt.“ Es dürfe nicht zugelassen werden, „dass dieser Finanzierungspfeiler ersatzlos wegbricht“, so Böger. Zu Recht: Wenn schon immer mehr Leute immer mehr Geld in Wettbüros lassen wollen, soll wenigstens auch die Allgemeinheit – und nicht nur die Besitzer ominöser Wettfirmen – etwas davon haben.

Immerhin fließt ein Viertel der so genannten Lottomittel dem Landesportbund und der Senatssportverwaltung zu, ein weiteres Viertel geht an den Jugendbereich. Allein der Landessportbund freute sich 2005 über 12 Millionen Euro, die aus der Stiftung Klassenlotterie und durch Einnahmen aus anderen Glücksspielen kamen.

Böger jedenfalls sieht zwei Optionen, die dem Staat weiterhin Wetteinnahmen ermöglichen könnten. Das Bundesverfassungsgericht hebe die „Bekämpfung der Spielsucht als staatliche Aufgabe“ hervor, eine gemeinsame Regelung mit allen Bundesländern könne diesen Spielraum nutzen. Für denkbar hält Böger auch eine Wettsteuer. „So könnten gleiche Bedingungen für staatliche Anbieter, die ihre Überschüsse dem Gemeinwohl zukommen lassen, und gewinnorientierte private Anbieter geschaffen werden.“

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