Anklage gegen Verena Becker

RAF Die Bundesanwaltschaft sieht die 57-jährige Exterroristin als „Mittäterin“ des Mordes am damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seiner beiden Begleiter im Jahr 1977

FREIBURG taz | Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag Anklage gegen das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker erhoben. Sie soll „als Mittäterin“ an der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback beteiligt gewesen sein. Der Prozess wird in einigen Monaten am Oberlandesgericht Stuttgart stattfinden.

Becker war im August 2009 verhaftet worden, nachdem auf Bekennerschreiben zum Buback-Mord ihre DNA-Spur identifiziert wurde. Daraus schließt die Bundesanwaltschaft, dass Becker zumindest am Versand der Schreiben beteiligt war. Gegen die 57-Jährige sprachen nach Ansicht der Ermittler außerdem Zettel mit handschriftlichen Notizen, die bei einer Hausdurchsuchung gefunden worden waren. Darauf sinniert sie unter anderem über „ihr Gefühl für Schuld“ und einen „Neuanfang“.

Der Bundesgerichtshof entließ Becker im Dezember 2009 aus der U-Haft, da keine Fluchtgefahr bestehe. Becker lebe seit 20 Jahren im Haus ihrer Schwester in Berlin, habe kaum Kontakte ins Ausland und sei auf die regelmäßige Einnahme verschreibungspflichtiger Medikamente angewiesen. Außerdem drohe der Ex-RAFlerin keine hohe Strafe mehr, auch weil die Tat schon so lange zurückliege. Beckers Tatbeitrag wertete der BGH nur als „Beihilfe“ zum Mord. Die Bundesrichter warfen Becker vor allem vor, sie habe das RAF-Kommando psychisch unterstützt.

Die Bundesanwaltschaft bleibt nun aber bei ihrer Sichtweise und klagt Becker als Mittäterin des Mordes an. Theoretisch droht ihr damit lebenslängliche Haft. Da sie wegen eines versuchten Polizistenmordes jedoch bereits zu „lebenslang“ verurteilt war, dürfte auch bei der jetzt erfolgten Anklage keine mehrjährige Haftstrafe mehr drohen. Becker saß von 1977 bis zu ihrer Begnadigung im Jahr 1989 im Gefängnis.

Michael Buback, der Sohn des Ermordeten, vermutet, dass Becker auch auf dem Tatmotorrad saß und Bubacks Vater erschossen hat. Die Bundesanwaltschaft hat dafür aber keine eindeutigen Indizien. Wer tatsächlich geschossen hat, ist bis heute unklar. Bisher gingen die Ermittler davon aus, dass das Kommando aus Christian Klar, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg bestand. Nach Aussagen von Boock war aber Stefan Wisniewski als Schütze vorgesehen. Gegen ihn läuft ein separates Ermittlungsverfahren. CHRISTIAN RATH