Mollath siegt in Karlsruhe

URTEIL Bundesverfassungsgericht: Bayerische Justiz handelte verfassungswidrig. Grundrecht verletzt

FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht rügt die bayerische Justiz im Fall Gustl Mollath. Die Weigerung, Mollath aus der Psychiatrie zu entlassen, sei 2011 schlecht begründet und damit verfassungswidrig gewesen. Karlsruhe kritisierte vor allem, dass nicht dargelegt wurde, welche Gefahr für die Allgemeinheit von Mollath im Fall einer Freilassung konkret ausgehen könnte. Damit sei Mollaths Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt worden.

Gustl Mollath war 2006 in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er seine Frau geschlagen haben soll. Sein Kampf gegen angebliche Schwarzgeldgeschäfte seiner Frau wurde als Wahn eingestuft. Im August wurde Mollath entlassen, nachdem das Oberlandesgericht Nürnberg aus formalen Gründen eine Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet hat. Der Prozess wird nun am Landgericht Regensburg neu aufgerollt. CHR

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