Lebenslange Belastungen für die Opfer

Missbrauchte tragen lange an den Folgen. Wichtig sind Therapien

BERLIN epd/taz | Sexueller Missbrauch kann die Opfer lebenslang psychisch belasten, Symptome können unter anderem Ängste, Suchtverhalten, Beziehungsprobleme, Essstörungen, Sexualprobleme und Depressionen sein. Umso wichtiger sind therapeutische Angebote und deren Finanzierung.

Juristisch kann ein Missbrauchsopfer Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz vom Täter fordern, zum Beispiel in einem zusätzlichen zivilrechtlichen Verfahren neben der strafrechtlichen Anzeige. Das Opfer muss dann aber begründen, warum eine Therapie, die von der Krankenkasse übernommen werden könnte, nicht in Frage kommt oder nicht ausreicht.

Neue Verjährungsfristen

Da bei Missbrauchsfällen bereits vielfach die Verjährungsfristen abgelaufen sind, hatte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Anfang März angekündigt, die Rechte der Opfer zu stärken und die Verjährung im Zivilrecht zu verlängern. Bis zum Sommer solle ein Gesetzentwurf vorbereitet werden, im Gespräch ist eine Frist von dreißig Jahren. Die Union unterstützt dieses Vorgehen.

Die Verjährungsfrist im Zivilrecht beträgt derzeit drei Jahre. Die strafrechtliche Verjährungsfrist liegt in Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs gegenwärtig bei zehn Jahren. Für besonders schwere Fälle gilt eine Frist von 20 Jahren. Der sexuelle Missbrauch von minderjährigen Schutzbefohlenen verjährt derzeit nach fünf Jahren. Die Fristen beginnen in allen Fällen erst mit der Volljährigkeit des Opfers zu laufen.

Bayern arbeitet derzeit an einer Bundesratsinitiative, die auch eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch vorsieht. Diese Frist solle auf 30 Jahre erhöht werden, damit die Opfer auch später noch Gelegenheit haben, juristisch gegen einen Gewalttäter vorzugehen. Das Bundesjustizministerium äußerte dazu Bedenken. Juristen weisen zudem darauf hin, dass eine bereits verjährte Tat rückwirkend nicht mehr sanktioniert werden können.

Zuschüsse für Reha

Auch ohne ein strafrechtliches Verfahren können Missbrauchsopfer derzeit bei den jeweiligen Versorgungsämtern in den Bundesländern Zuschüsse für Reha-Maßnahmen beantragen. Allerdings liegt dann die Beweislast, missbraucht worden zu sein, bei dem Opfer. In besonders schweren Fällen kann auch eine lebenslange Rente ausgezahlt werden.

Was auf die katholische Kirche in Deutschland zukommen könnte, zeigt ein Blick in die USA. Insgesamt hat die katholische Kirche dort 2008 über 374 Millionen Dollar (rund 272 Millionen Euro) an Opfer sexuellen Missbrauchs durch Priester gezahlt. Therapiekosten schlugen 2008 mit 7,9 Millionen Dollar zu Buche.