„REPUBLIKANER“ MÜSSEN WAHLWERBESPOT STOPPEN
: Arschkarte gezogen

BERLIN taz | Sie warben mit fremden Hintern und sind jetzt selbst gekniffen: Mit einer einstweiligen Verfügung untersagte das Landgericht Berlin am Freitag den rechten „Republikanern“, weiterhin einen Wahlwerbespot auszustrahlen, in dem tanzende Menschen und bemalte Hintern zu sehen sind.

Eine Werbeagentur aus Kempten hatte zuvor über eine Berliner Casting-Agentur Komparsen für ein Musikvideo gesucht. Diese taten ihren Job – und tauchten plötzlich in einem Wahlwerbespot der Rechtsauslegerpartei wieder auf. Dagegen gingen zwei der betroffenen Komparsen vor. Das Berliner Landgericht gab ihnen am Freitag recht – und verfügte bei einer Androhung von 250.000 Euro Ordnungsgeld, dass die Szenen von den „Republikanern“ einstweilig nicht weiter genutzt werden dürften. In dem Video sieht man junge Leute tanzen und Ärsche, die in den Farben der etablierten Parteien bemalt sind. Unterlegt ist das Video mit einem Wahlwerbelied. Bis zum Freitagnachmittag war der Spot jedoch auf der Homepage der Partei weiterhin online abrufbar. (mk)

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