Ohne Fingerabdruck kein Asyl

URTEIL Wer seine Haut manipuliert, kann abgeschoben werden

FREIBURG taz | Wenn Asylbewerber ihre Fingerabdrücke manipulieren, kann das zum Verlust des Asylanspruchs führen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden.

Wer in Europa Asyl beantragt, muss seine Fingerabdrücke überprüfen lassen. In der Datei Eurodac sind die Fingerabdrücke aller Asylbewerber gespeichert, sodass sofort auffällt, wenn jemand bereits in einem anderen EU-Staat einen Asylantrag gestellt hat. Nach der Dublin-II-Verordnung dürfen Flüchtlinge in der EU nur einen einzigen Asylantrag stellen – und zwar in dem Staat, den sie zunächst betreten haben.

Seit einigen Jahren versuchen manche Flüchtlinge diese Prozedur zu unterlaufen, vor allem wenn sie die EU in Italien oder Griechenland erreicht haben, wo Flüchtlinge kaum oder keine Versorgung erhalten. Sie stellen in Deutschland einen neuen Asylantrag und schmirgeln sich dann mit Schleifpapier die Fingerkuppen ab.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge reagierte brachial auf den Trick. Wenn ein Asylbewerber zwei Mal mit nicht auswertbaren Fingerkuppen erscheint, wird unterstellt, dass er das Verfahren nicht voranbringe und dieses deshalb eingestellt werden kann. Der Flüchtling kann dann ohne Prüfung des Asylantrags abgeschoben werden – und zwar nicht nach Italien oder Griechenland, sondern gleich in sein Heimatland. Das Bundesverwaltungsgericht billigte nun diese Linie. Die Richter entschieden, dass aus der gesetzlichen Pflicht, die Abnahme der Fingerabdrücke zu dulden, auch die Pflicht folge, jede Manipulation der Fingerkuppen zu unterlassen. CHRISTIAN RATH

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