in kürze KAUTION EINBEHALTEN
: Verrechnen erlaubt

Der Vermieter darf nach Auszug des Mieters einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten, wenn noch Nachforderungen bei der Betriebskostenabrechnung zu erwarten sind. Der Bundesgerichtshof wies mit dem Urteil die Klage eines Mieters ab, der die Herausgabe von 450 Euro erreichen wollte. (Az. BGH VIII ZR 71/05) (ap)