Ich-AG und Überbrückungsgeld

Wer mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit seine Arbeitslosigkeit beendet, kann seit dem 1. Januar 2003 bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Existenzgründungszuschuss beantragen. Die Förderung ist auf maximal drei Jahre begrenzt. Die Höhe der Unterstützung beträgt im ersten Jahr 600 Euro, im zweiten je 360 Euro und im dritten 240 Euro pro Monat. Anders als beim Überbrückungsgeld, bleibt der Gründer Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung.Das Überbrückungsgeld wird sechs Monate lang bewilligt und setzt sich zusammen aus einem Betrag, den der Arbeitnehmer als Arbeitslosengeld zuletzt bezogen hat oder bei Arbeitslosigkeit hätte beziehen können, und den darauf entfallenden pauschalierten Sozialversicherungsbeiträgen. Gründungswillige Arbeitslose sollten nicht zu lange zögern: Ihr Anspruch auf die Finanzspritze muss bis zum 30. Juni bestehen, da der Förderweg zur Jahresmitte ausläuft. PH