Grüne: Nur unter Vorbehalt

WASSER Parlament soll Kauf der Wasserbetriebe von Veolia nötigenfalls rückgängig machen können

Die Grünen fordern, ein Ja des Abgeordnetenhauses zum Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe (BWB) unter einen Vorbehalt zu stellen. Denn noch stehen zwei Gerichtsentscheide zu Wasserbetrieben und Wasserpreisen aus. Fallen die zu Lasten von Senat und BWB aus, soll der Kaufvertrag mit dem französischen Unternehmen Veolia, dem derzeit 24,9 Prozent der BWB gehören, nichtig sein. Dazu hat die Grünen-Fraktion für die Parlamentssitzung am heutigen Donnerstag einen dringlichen Antrag vorgelegt.

Am Dienstag hatte Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) dem Senat einen Vertrag mit einem Kaufpreis von 590 Millionen Euro präsentiert. Der ist zwar schon von ihm und dem Veolia-Vorstand unterschrieben. Er gilt aber erst, wenn Senat und Parlament zugestimmt haben.

Die laufenden Gerichtsverfahren betreffen zum einen die Klage der Wasserbetriebe gegen eine Verfügung des Bundeskartellamts, wonach die Berliner Wasserpreise um 18 Prozent zu senken sind. Hier soll es laut Grünen Ende Oktober ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf geben. Setzt sich das Kartellamt durch, würde das aus Grünen-Sicht den Wert des Veolia-Anteils mindern, der dann aus Sicht der Fraktion für weniger als die nun vereinbarten 590 Millionen zu haben wäre. Zum anderen klagen die Oppositionsfraktionen am Landesverfassungsgericht, die Privatisierungsverträge von 1999 rückgängig zu machen.

Nußbaums Finanzverwaltung lehnte eine Stellungnahme zu der Grünen-Forderung ab: Man wolle der Beratung im Parlament nicht vorgreifen, hieß es von einem Sprecher. STEFAN ALBERTI