LEBENSVERSICHERUNGEN
: BGH bestätigt Rückkaufswert

KARLSRUHE | Der Bundesgerichtshof hat die Berechnungsmethode für den Rückkaufswert vorzeitig gekündigter Lebensversicherungen geklärt. Versicherer müssen mindestens die Hälfte des eingezahlten Deckungskapitals auszahlen und dürfen darüber hinaus keine Abschlusskosten anrechnen, so der BGH gestern. Ob diese Regelung bei einer sehr frühen Kündigung von Vorteil für die Verbraucher ist, bleibt zunächst unklar. Jedes Jahr werden rund 3,2 Millionen Lebensversicherungen vorzeitig gekündigt. (afp)