Der Volksentscheid

Die Volksgesetzgebung ist in Artikel 50 der Hamburger Verfassung geregelt. Danach ist der Volksentscheid über die Energienetze am Tag der Bundestagswahl erfolgreich, wenn er die Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht und zudem „mindestens die Zahl von Stimmen, die der Mehrheit der in dem gleichzeitig gewählten Parlament repräsentierten Hamburger Stimmen entspricht“. Klingt kompliziert, ist es auch.

■ Eine vereinfachte Beispielrechnung: In Hamburg sind etwa 1,26 Millionen Menschen für den Bundestag wahlberechtigt. Bei einer Beteiligung von 70 Prozent geben 882.000 Menschen ihre Zweitstimme ab, davon sind 870.000 Stimmen gültig. Abgezogen werden die 40.000 Stimmen für Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern. Berechnungsbasis sind mithin 830.000 Stimmen. Davon die Hälfte plus eine Stimme ergibt 415.001 Stimmen, die für einen Erfolg des Volksentscheides erforderlich sind.

■ Erstmals dürfen auch 16- und 17-Jährige beim Volksentscheid abstimmen. Diese 26.797 Abstimmungsberechtigten erhöhen jedoch nicht das Quorum.  SMV