Die Konzession

■ Für das Betreiben eines Energienetzes auf öffentlichem Grund ist eine Konzession erforderlich, die in der Regel für 20 Jahre vergeben wird. In Hamburg läuft die Konzession für das Stromnetz Ende nächsten Jahres aus, die für das Gasnetz 2018. Bis zum 15. Januar 2014, also noch viereinhalb Monate, können sich Unternehmen um die neue Strom-Konzession ab 2015 bewerben. Konzessionsinhaber Vattenfall hat bereits angekündigt, sich erneut zu bewerben.

■ Die Vergabe der Konzession muss nach Maßgabe des Energiewirtschaftsgesetzes erfolgen. Das sieht eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung vor, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht. Die Kommune als Konzessionsgeber darf weitere Kriterien vorgeben, dabei aber keinen Bewerber benachteiligen.

■ Bei einem Wechsel des Konzessionsinhabers muss der alte sein Netz an den neuen Betreiber abtreten. Er erhält dafür einen „angemessenen“ Preis. Über dessen Höhe entscheiden im Streitfall die Gerichte.  SMV