Martin ist nicht mehr Genosse

UND TSCHÜSS!

Und sie kann es eben doch noch: Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) hat den Bremer Landtagsabgeordneten Martin Korol ausgeschlossen. Genau wie einst den nach rechts abgedrifteten Geschichtsrevisionismusprofessor Arnulf Bahring oder jüngst den Bullen von Dangast, Ex-Landwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke.

Korol war 35 Jahre lang Genosse gewesen. Und bis er im Februar als Nachrücker in die Bürgerschaft einzog, hatte der pensionierte Lehrer weitestgehend unbemerkt Aufsätze auf seiner privaten, jedoch mit dem Partei-Logo verzierten Homepage publiziert. Darunter formulierten einige massiv frauenfeindliche Thesen, einer forderte ein an den Bildungsstand gekoppeltes Wahlrecht – und dann war da noch das Pamphlet „Roma in Bremen“. Das, darauf hatte anlässlich von Korols erster Bürgerschaftssitzung die taz.nord hingewiesen, war eine Hetzschrift. Sie bediente sich exakt jener rassistischen Stereotype, mit denen die Nazis den Porajmos begründet hatten, also die Vernichtung der Sinti und Roma.

Solche Ansichten seien „mit den Grundsätzen der SPD in keiner Form vereinbar“, urteilte am Montag die Bundesschiedskommission der Partei. Zur Revision kam, weil das Landesparteigericht einen besonders salomonischen Entscheid zu treffen wähnte, indem es dem schon aus der Fraktion verbannten Korol im Juni nur auf zwei Jahre befristet die Mitgliedschaft entzog. Eine Charly-Brown-Lösung – also: voll Wischiwaschi –, die niemanden überzeugen konnte. Sowohl der Landesverband als auch Korol hatten das Urteil angefochten – letzterer erfolglos. Er bedauerte das und bezeichnete die Entscheidung mit Verweis auf die 2011 mit gegensätzlichem Resultat beendeten Sarrazin-Verfahren als „unerklärlich und nicht angemessen“. Allerdings kann jedes Gremium irren, woraus sich aber auch vor einem Parteigericht kein Recht auf ein Fehlurteil ableiten lässt: Der SPD immerhin ist es mit der jetzigen Entscheidung gelungen, den damals genährten Eindruck zu entkräften, dass Rassenhass und Fremdenfeindlichkeit zu von ihr geduldeten politischen Inhalten zählen.  BES