Sprachkurse

Eine Änderung im geplanten Schulgesetz wurde bislang kaum thematisiert: Künftig müssen alle Vierjährigen einen Deutschtest absolvieren. Sind die Kenntnisse nicht altersgemäß, muss das Kind einen Sprachkurs besuchen. Bei der Anmeldung zur Grundschule wird ein zweiter Test fällig. Auffällige Kinder werden wiederum zum Sprachunterricht geschickt. Bislang waren Kindersprachkurse freiwillig. SUG