Kein Schuldiger im Stahlwerke-Prozess

Weil die Umstände eines tödlichen Unfalls vor sechs Jahren unklar blieben, stellte das Amtsgericht das Verfahren ein

Wer schuld daran ist, dass ein 30-jähriger Arbeiter vor sechseinhalb Jahren in den Bremer Stahlwerken in den Tod stürzte – diese Frage konnte das Amtsgericht Bremen nicht klären. Nach drei Verhandlungstagen (die taz berichtete) wurde das Verfahren am Mittwoch eingestellt, die drei Angeklagten bekamen die Auflage, jeweils 300 Euro an einen Witwen- und Waisenfonds zu überweisen. Außerdem verpflichteten sie sich, für die Anwaltskosten der Witwe aufzukommen, die als Nebenklägerin in dem Prozess aufgetreten war.

In der Beweisaufnahme seien zu viele Fragen offen geblieben, die sich nicht mehr klären ließen, so dass es weder für eine Verurteilung noch für einen Freispruch gereicht hätte, sagte gestern der Gerichtssprecher Ulrich Hoffmann. Zum einen seien die Verantwortlichkeiten vor Ort damals so undurchsichtig gewesen, zum anderen hätte sich der Unfall durch die Zeugenaussagen nicht ausreichend rekonstruieren lassen. Klar ist nur, dass der Getötete durch ein mit rot-weißem Flatterband unzureichend gesichertes Loch zwölf Meter in die Tiefe fiel. Ob zu dem Zeitpunkt jemand zugegen war, der sich darüber im Klaren war, welcher Gefahr die Arbeiter ausgesetzt waren – man weiß es nicht. eib