GRUNDSATZURTEIL
: E-Zigaretten sind keine Arzneimittel

MÜNSTER | Nikotinhaltige Flüssigkeiten für rauchfreie E-Zigaretten, sogenannte Liquids, sind keine Arzneimittel. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster gestern in einem Grundsatzurteil entschieden. Handel und Verkauf von Produkten rund um E-Zigaretten sind damit nicht strafbar. Das Gericht wies in drei Verfahren die Rechtsauffassungen der Stadt Wuppertal, des Landes NRW und der Bundesrepublik Deutschland zurück. In all diesen Verfahren ließ das Gericht Revision zu.

In der Begründung der Urteile in den drei Fällen stützte sich das Gericht auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie auf Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Deutschen Krebsforschungszentrum. Arzneimittel – wie etwa Nikotinpflaster – hätten typischerweise eine therapeutische Eignung und eine therapeutische Zweckbestimmung, erläuterte das OVG. Beide Voraussetzungen seien bei nikotinhaltigen Liquids nicht gegeben. Liquids seien „weder dazu geeignet noch dazu bestimmt, einen dauerhaften Rauchstopp zu erzielen“. (dpa)

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