JOBCENTER UND MÜTTER
: Kein Zwang zum Betreuungsgeld

BERLIN | Arbeitslose Mütter mit Kleinstkindern werden von den Jobcentern nicht dazu angehalten, Betreuungsgeld zu beantragen. Ob sie es beantragen wollen oder nicht, obliege den Frauen. Dies erklärte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch der taz. Sie trat damit einem offenen Brief der Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunaler Frauenbüros entgegen. Die Gleichstellungsbeauftragten hatten moniert, Mütter würden zu einem Antrag gedrängt. Das Betreuungsgeld wird auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet. (taz)