Illegales Herunterladen nicht mehr so teuer

GESETZE Bundesrat billigt Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Regelung gegen die Verfolgung korrupter Ärzte scheitert. Entwurf gegen Missbrauch von Werkverträgen wurde eingebracht

Gewinnspielverträge am Telefon abzuschließen, ist nicht mehr zulässig

BERLIN taz | Auf den letzten Drücker hat der Bundesrat am Freitag das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ verabschiedet. Neuerungen für Verbraucher gibt es vor allem in drei Bereichen: der Werbung per Telefon, bei Klagen und Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts und bei den Pflichten von Inkassofirmen.

So sollen für unerlaubte Telefonwerbung künftig 300.000 statt wie bisher 50.000 Euro Bußgeld fällig werden können. Gewinnspielverträge – für die häufig per Telefon geworben wird – können nur noch schriftlich abgeschlossen werden.

Neu im Bereich Urheberrecht: Verklagt ein Unternehmen einen Verbraucher wegen Urheberrechtsverletzungen – etwa wegen des illegalen Herunterladens von Musik in Online-Tauschbörsen – muss das am Wohnsitz des Verbrauchers passieren statt an einem beliebigen Gericht. Darüber hinaus ist bei der ersten Abmahnung der Streitwert künftig auf 1.000 Euro gedeckelt. Die Gebühren für den Abgemahnten liegen damit maximal bei 147,56 Euro.

Bisher verlangten Anwaltskanzleien oft mehrere hundert Euro. Dazu kamen häufig noch die wesentlich höheren Forderungen von Firmen der Film- oder Musikindustrie, die durch die Kanzleien vertreten wurden. Verbraucherschützer kritisieren jedoch eine mögliche Hintertür bei der neuen Abmahnregelung: Die Deckelung für die Gebühren gilt nämlich nicht, wenn sie, so heißt es im Gesetz, „nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist“. Wann das zutrifft werden wohl Gerichte entscheiden müssen.

Am Bundesrat scheiterte das Gesetz gegen Korruptionsfälle bei Ärzten. Die von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) im April angekündigte strafrechtliche Verfolgung korrupter Kassenärzte wurde am Freitag von der rot-grünen Ländermehrheit im Bundesrat in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Da der Vermittlungsausschuss in dieser Legislaturperiode nicht mehr tagt, ist der Entwurf vorerst vom Tisch. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) wollte die neue Strafvorschrift im Sozialgesetzbuch V verankern. Dies aber passte der Opposition nicht. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern hatten deswegen ein eigenes Gesetz vorgelegt, wonach der Tatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch festgeschrieben werden sollte.

Der Bundesrat beschloss am Freitag einen Gesetzesentwurf, der den zunehmenden Missbrauch von Werkverträgen unterbinden soll. Darin sind schärfere gesetzliche Regelungen und mehr Mitbestimmungsrecht für Betriebsräte vorgesehen. Mit der Vorlage muss sich jetzt der neue Bundestag befassen. SVE, HH, BD