Vogelschutz lässt Federn

Im Kampf um das Schutzgebiet auf der Halbinsel Eiderstedt haben sich die Bauern durchgesetzt – gegen die Bedenken der Naturschützer, aber auch gegen kritische Stimmen aus dem Ministerium

von ESTHER GEIßLINGER

Seltene Vögel sind plötzlich doch nicht so wertvoll, feuchte Flächen sind kein Feuchtgebiet, kleine Schutzzonen reichen aus: „EU-Vorgaben werden eins zu eins umgesetzt, naturschutzfachlich sind wir auf der sicheren Seite“ – hatte Landwirtschaftsminister Christian von Boetticher (CDU) gesagt, als er im Januar seine Pläne für die Vogelschutzgebiete auf der Halbinsel Eiderstedt vorstellte. Die Schutzzonen waren von geplanten rund 20.000 auf 2.800 Hektar reduziert worden. Umweltschützer und politische Gegner zweifelten schon damals, dass diese Pläne bei der EU durchkommen. Nun sagt der Naturschutzbund (NABU): „Auch im Ministerium ist man sich auf allen Ebenen darüber bewusst, dass die Reduzierung nicht mit der Vogelschutzrichtlinie vereinbar und damit rechtswidrig ist.“

Der Naturschutzbund hat die Akten gelesen, die im Ministerium und bei Sitzungen des Arbeitskreises angefertigt wurden. Auf den Internet-Seiten des NABU Schleswig-Holstein sind die Ergebnisse dokumentiert. Einige vom NABU festgestellte Widersprüche: Zunächst hätten Mitarbeiter des Ministeriums gefordert, alle wertvollen Vogelarten einzubeziehen – übrig geblieben ist die Trauerseeschwalbe. Am Anfang habe die Fachabteilung erklärt, Eiderstedt sei ein bedeutsames Feuchtgebiet. „Dagegen stand der vom Kreis Nordfriesland massiv vorgetragene Wunsch, Eiderstedt nicht als Feuchtgebiet einzustufen“, heißt es beim NABU. Der Kreis setzte sich durch.

Auch die Zusammensetzung des Arbeitskreises beurteilen die Naturschützer als unausgewogen: Vertreter der Landwirte berieten mit, Naturschützer oder das Landesamt für Natur- und Umweltschutz fehlten. Als Fachleute waren Vertreter des „Kölner Büros für Faunistik“ dabei – ihr Gutachten wurde von der Landwirte-Initiative „Pro Eiderstedt“ in Auftrag gegeben. Laut den Akten war den Mitarbeitern des Ministeriums dabei mulmig zumute. Aber die Initiative betonte ihre Bedeutung: „Ohne besondere Eitelkeit wage ich zu behaupten, dass ohne die engagierten Aktionen der Bürgerinitiative ‚Pro-Eiderstedt‘ ein Regierungswechsel nur schwer erfolgt wäre“, zitiert der NABU einen Brief vom 8. Juni 2005.

Doch nicht nur der NABU, auch Anwohner sehen den „Fall Eiderstedt“ kritisch. Monika und Jürgen Nelting, die in einem der übrig gebliebenen Schutzgebiete ökologische Landwirtschaft betreiben, wundern sich etwa, dass eine Fläche, für die der Besitzer bis vor kurzem noch Subventionen erhielt, plötzlich aus dem Schutzgebiet gestrichen wurde. Die Neltings berufen sich auf das Schleswiger Verwaltungsgericht: Demnach ist Eiderstedt ein „faktisches Vogelschutzgebiet“, für das strenge Schutzrichtlinien gelten.

Das Landwirtschaftsministerium wies gestern alle Vorwürfe zurück. Der Naturschutzbund habe aus den Dokumenten selektiv ausgewählt und Dinge „unzulässig vermengt“. Eine Mahnung der EU habe es nur gegeben, weil die Vorgängerregierung das Gebiet nicht ordnungsgemäß ausgewiesen und gemeldet habe. Das Ministerium „sieht einer Prüfung durch die EU zuversichtlich entgegen“.