Dürre Justitia

CDU-Landesjustizministerin Müller-Piepenkötter will eine Verschlankung der NRW-Gerichtsbarkeit

DÜSSELDORF dpa/taz ■ Die Justiz an Rhein und Ruhr soll schlanker und effizienter werden. NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) will dafür eine Reihe von Bundesgesetzen ändern und plant bis zum Sommer entsprechende Vorstöße im Bundesrat. So sollen etwa Einsprüche gegen Bußgelder nicht mehr den Umweg über die Schreibtische der Staatsanwälte nehmen. Dies sind jährlich rund 84.000 Verfahren allein in NRW. Der große Kontrollaufwand sei unnötig, sagte die Ministerin gestern in Düsseldorf.

In mehr als 99 Prozent der Fälle würden die Verfahren von den Staatsanwälten ohne Beanstandungen zum Gericht durchgewunken. Zumindest in Verkehrssachen sollen die Akten künftig von den Behörden direkt an den Strafrichter gehen. Die Absprache von Urteilen soll zudem – wie bereits von Bundesgerichten angemahnt – gesetzlich geregelt werden. Viele Verfahren könnten auf diese Weise erheblich verkürzt werden, wenn die Beweislage klar sei.

Anstatt etwa in Verfahren von Kindesmissbrauch die Opfer in gesonderten Räumen per Video zu vernehmen, soll künftig der Angeklagte aus dem Gerichtssaal entfernt werden können und der Vernehmung per Videoübertragung folgen. Dann muss der Richter ihn später nicht mehr umfassend nachträglich über die Vernehmung informieren. Dies habe sich in der Vergangenheit als „Revisionsfalle“ erwiesen – mit der Folge, dass viele Prozesse neu aufgerollt werden mussten, so die Ministerin.

Im Zivilrecht will die ehemalige Landesvorsitzende des Richterbundes das Mahnverfahren zur Pflicht machen, bevor Geldforderungen eingeklagt werden können. Die Trennung von Amts- und Landgerichten soll künftig klarer gefasst werden. Einzelrichter soll es an den Landgerichten nicht mehr geben.