Gesucht: Konsequenzen aus Messer-Attacke

Straftäter-Psychiatrie im Klinikum Ost überdenkt nach fatalen Polizeiversäumnissen neue Sicherheitsvorschriften

Um sicherzugehen, dass eingelieferte Patienten keine Waffen bei sich tragen, könnte die Leitung der Psychiatrie für Straftäter im Klinikum Ost darauf bestehen, dass die Polizei sie noch einmal vor Ort durchsucht. Dies sei eine mögliche Konsequenz aus den Vorfällen Ende vergangener Woche, als ein 27-Jähriger auf drei Klinikangestellte eingestochen hatte, sagte gestern der Pflegedienstleiter der Forensik, Volker Schröder. „Bisher haben wir uns darauf verlassen, dass die Patienten gründlich durchsucht worden sind, bevor wir sie übernehmen“, sagte Schröder.

Die Polizei hatte am Montagabend schwere Versäumnisse im Fall des 27-Jährigen eingestanden. Dieser hatte am Donnerstag eine Oberärztin mit einem Küchenmesser schwer verletzt – aus Rache für die angeblich schlechte Behandlung während eines früheren Klinikaufenthaltes. Weil die zu Hilfe gerufene Polizei ihn weder bei der Festnahme noch im daran anschließenden Sicherheitsgewahrsam durchsuchte, blieb ein zweites Messer unentdeckt, das er mit Klebestreifen an seiner Wade befestigt hatte. Mit diesem stach er auf zwei weitere Krankenhaus-mitarbeiter ein, nachdem er in die Einrichtung eingewiesen worden war. Spätestens im Polizeigewahrsam hätte er gründlich durchsucht werden müssen, sagte gestern ein Polizeisprecher. Die Beamten hätten sich aber darauf verlassen, dass dies schon bei der Festnahme geschehen war, und versäumt, sich vorschriftsgemäß abzusprechen.

Fatale Folgen hatte außerdem, dass die Polizisten nicht dabei gewesen waren, als sich der Mann im Gewahrsam neue Kleidung anzog. Man hätte Rücksicht auf sein Schamgefühl genommen, so der Polizeisprecher. Und: „Das war ein Fehler.“

Unklar ist derzeit noch, ob die diensthabenden Polizisten mit einem Disziplinarverfahren rechnen müssen. Spätestens nach Ostern werde entschieden, ob die Innenrevision der Polizei sich mit dem Fall beschäftigen wird, sagte der Sprecher. Ebenfalls offen ist, ob sich die Beamten mit ihrem Verhalten strafbar gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zunächst nur gegen den Angreifer. eib