Ein Durchbruch in kleinen Schritten

UNO Vetomächte im UN-Sicherheitsrat einigen sich auf eine Resolution zum Syrien-Konflikt. Sie verpflichtet alle Parteien zur Zusammenarbeit und verzichtet auf Schuldzuweisung für Giftgas-Einsatz

Giftgaseinsatz wird als Bedrohung des internationalen Friedens gewertet

GENF taz | Die fünf Vetomächte des UNO-Sicherheitsrates haben sich am Donnerstagabend auf den Entwurf für eine Resolution zur internationalen Kontrolle und Vernichtung der syrischen Chemiewaffen geeinigt. Der Text beinhaltet keine unmittelbare Androhung militärischer Maßnahmen oder anderen Sanktionen gegen Syrien. Auch fehlt eine Schuldzuweisung für den Giftgaseinsatz vom 21. August.

Der Sicherheitsrat sollte noch am Freitagabend nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe über die Resolution abstimmen. Die Zustimmung aller zehn nichtständigen Ratsmitglieder galt als sicher.

Laut dem Entwurf darf Syrien keine Chemiewaffen benutzen, entwickeln, produzieren, sonst wie beschaffen, lagern, aufbewahren oder weitergeben. Dieses Verbot gilt für „alle Parteien in Syrien“ – also auch für die Rebellen. Syrien wird verpflichtet, mit der UNO und der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) „voll“ zusammenzuarbeiten. Die syrische Führung muss eine Mission von OVCW und UNO ins Land lassen und für deren „uneingeschränkten Zugang“ sorgen. Alle Konfliktparteien müssen mit ihr kooperieren. Eine Vortruppe der UNO soll die Aktivitäten der OVCW frühzeitig unterstützen.

Dieser Kompromiss entspricht exakt der Vereinbarung, die die Außenminister der USA und Russlands, John Kerry und Sergei Lawrow, am 14. September in Genf bei der Vorlage ihres Abrüstungsplans für die syrischen C-Waffen getroffen hatten.

In dem Resolutionsentwurf stellt der Sicherheitsrat fest, dass der Einsatz von Chemiewaffen in Syrien eine „Bedrohung für Frieden und Sicherheit international“ darstellt. Diese Feststellung gemäß Artikel 39 der UN-Charta ist die Voraussetzung dafür, dass der Sicherheitsrat zu einem späteren Zeitpunkt Strafmaßnahmen verhängen kann. Der Einsatz von Chemiewaffen wird als Verstoß gegen das Völkerrecht „auf das Schärfste“ verurteilt, „insbesondere die Attacke am 21. August 2013“. Schuldige werden nicht genannt. Betont wird lediglich, dass „diejenigen, die für jeglichen Einsatz von Chemiewaffen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen“. Auch die von Frankreich verlangte Androhung, die Verantwortlichen vor den Internationalen Strafgerichtshof zu bringen, fehlt.

Schließlich erklärt der Sicherheitsrat, dass „die einzige Lösung der Krise ein inklusiver und von Syrien geleiteter Prozess auf Basis des Abkommens von Genf vom 30. Juni 2012“ ist. Eine internationale Konferenz soll so bald wie möglich einberufen werden. 2012 war vereinbart worden, dass „die Übergangsregierung aus Mitgliedern der derzeitigen Regierung und der Opposition auf Basis beiderseitigen Einverständnisses gebildet werden“ soll. Syriens Präsident Baschar al-Assad könnte demnach auch Mitglied sein. ANDREAS ZUMACH

Die Woche SEITE 4