Heesters hat (nicht) gesungen

DACHAU-PROZESS Rechtsstreit über den angeblichen Auftritt des Sängers im KZ endet mit Vergleich

Der Schauspieler Johannes Heesters (106) und der Historiker Volker Kühn haben ihren Rechtsstreit über Heesters’ Besuch des KZ Dachau im Jahr 1941 beigelegt. Vor dem Kammergericht schlossen sie am Donnerstag einen Vergleich. Der Historiker darf weiter die Meinung äußern, Heesters sei im KZ aufgetreten. Er darf den Schauspieler aber nicht als Lügner bezeichnen, wenn dieser das bestreitet. Die Gerichtskosten muss Heesters tragen. Sein Anwalt sagte, es ginge vor allem darum, den Vorwurf der Lüge auszuräumen. Dass Heesters in Dachau war, habe er nie bestritten. Er sei aber nicht vor der SS aufgetreten. (dpa)