Haft für jugendliche Folterer

PROZESS Weil sie einen Mithäftling erniedrigt und gequält haben, müssen die Täter in den Knast

Im Prozess um den Folterskandal in der sächsischen Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen sind die beiden Angeklagten am Donnerstag zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Ein 17-Jähriger muss für sechs Jahre, sein 26 Jahre alter Mitangeklagter für sieben Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Das Landgericht Leipzig sah es als erwiesen an, dass sie im Jahr 2008 versuchten, einen 18-jährigen Mithäftling zu töten, nachdem sie ihn zuvor mehrfach gequält hatten. Sie wurden des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung sowie der Nötigung schuldig gesprochen.

Richter Norbert Göbel fasste in seiner Urteilsbegründung das Martyrium zusammen. So wurde das Opfer mit heißem Wasser verbrüht und mit Fäusten geschlagen. Schließlich legten die beiden jetzt Verurteilten ihrem Opfer nahe, es solle sich selbst umbringen. Nach den Einschüchterungen und Erniedrigungen versuchte der junge Mann, sich an einem Gürtel zu erhängen. Nachdem dies zwei Mal fehlgeschlagen war, legte ihm der heute 26-Jährige schließlich die Schlinge um den Hals und versuchte, den 18-Jährigen zu erhängen. Das Gericht war überzeugt, dass die jungen Männer es darauf angelegt gehabt hatten, ihr Opfer zu töten und die Tat als Selbsttötung zu tarnen. Als strafmildernd wurden ihre Geständnisse gewertet. Der Verteidiger des heute 17 Jahre alten Angeklagten kündigte eine Revisionsprüfung an. (apn)