Geschäftsführer dürfen zulegen

LANDTAG Höhere Diäten für Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktionen sind rechtens, urteilt das schleswig-holsteinische Verfassungsgericht

Zulagen für Parlamentarische Geschäftsführer im Kieler Landtag sind rechtens. Dieses Urteil hat das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht gestern in Schleswig verkündet. Es wies einen Antrag von drei Piraten-Abgeordneten ab, die einen Verstoß gegen die Landesverfassung gesehen hatten. Derzeit erhalten die Parlamentarischen Geschäftsführer auf ihre Grundentschädigung für Abgeordnete in Höhe – etwa 7.550 Euro – einen Zuschlag von 45 Prozent.

In dem sogenannten Organstreitverfahren fiel das Urteil einstimmig. Die „besonders zu entschädigenden Fraktionsstellen“ seien mit entsprechenden Artikeln in Landesverfassung und Grundgesetz vereinbar, wenn sie auf eine geringe Zahl und eine besonders herausgehobene politisch-parlamentarische Funktion begrenzt blieben, sagte Gerichtspräsident Bernhard Flor. Diese Stellen seien im Kieler Landtag auf das Präsidium und zwei weitere Stellen pro Fraktion beschränkt. Eine Gefährdung der Freiheit und Gleichheit des Mandats sei daher so gering wie möglich gehalten.

Zudem haben die Parlamentarischen Geschäftsführer nach Auffassung des Gerichts die erforderliche besonders herausgehobene Funktion. So liefen über die Geschäftsführer etwa kleine Anfragen, sie begrenzten und kanalisierten Einzelinitiativen und nähmen administrative Aufgaben wahr. Die „Fülle der Aufgaben“ gehe auf Kosten der eigenen Mandatsausübung.  (dpa)