Wer zahlt ab wann Studiengebühren

Das „Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen“ wurde am 16. März im Landtag verabschiedet. Hiernach ist es Hochschulen erlaubt, bis zu 500 Euro pro Semester von allen Studierenden zu fordern. Erstsemester können ab dem Wintersemester 06/07 zur Kasse gebeten werden, alle anderen ab dem darauf folgenden Sommersemester. Rund die Hälfte der Universitäten und Fachhochschulen in NRW haben bereits beschlossen, Gebühren einzuführen. Befreiungen und Ermäßigungen stehen nur wenigen zu, etwa Studierenden mit eigenen Kindern, mit schweren Krankheiten und/oder Behinderungen oder gewählten Vertretern in Hochschulgremien. Für Bafög-Empfänger gelten festgelegte Rückzahlungshöchstsätze. Die Studiengebühren können sofort oder nachgelagert gezahlt werden, aber dann fallen zusätzlich Zinsen an. MAR