Katholen-Kita für alle

Neues Kindertagesstättengesetz soll die religiöse Diskriminierung von Kindern verbieten. Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt das und hofft auf mehr muslimische Kinder in katholischen Kindergärten

VON NATALIE WIESMANN

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will den kirchlich betriebenen Kindergärten verbieten, Kinder anderer Religionen abzuweisen. Für das neue Kindertagesstättengesetz, das 2007 in Kraft treten soll, sieht das NRW-Familienministerium ein Diskriminierungsverbot vor: „Die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung darf, wenn der Platz durch das örtliche Jugendamt finanziell bezuschusst wird, nicht aus Gründen seiner Herkunft, seiner Nationalität und nicht aus konfessionellen, weltanschaulichen oder ethnischen Gründen verweigert werden“, heißt es in den „Grundüberlegungen“ zu dem Gesetz, die der taz vorliegen.

Integrationsminister Armin Laschet (CDU) will sich zu diesen Überlegungen nicht äußern. „Das Papier ist nicht öffentlich, wir wollen dazu keine Stellung nehmen“, heißt es aus dem Ministerium – zumindest nicht, bevor der Diskussionsprozess mit den Trägern der Einrichtungen begonnen habe.

Die Arbeiterwohlfahrt in NRW begrüßt den Passus, den die Landesregierung ins neue Kindertagesstättengesetz einfügen will. „Die Landesregierung setzt damit EU-Recht um“, sagt Andreas Johnsen, Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft der AWO-Verbände. Das tue sie wohl, um sich Ärger zu ersparen: Denn auch ohne ein deutsches Antidiskriminierungsgesetz könne man sich vor Gericht auf die entsprechende EU-Richtlinie berufen.

Johnsen ist sich aber nicht sicher, ob eine solche Regelung in den Kindertagesstätten zu mehr Gleichgewicht zwischen muslimischen und nicht-muslimischen Kindern führen würde. „Es kommt sehr auf die Wohnstruktur an, wie hoch der Anteil an Migrantenkindern ist.“

Er wisse nicht, ob es oft vorkomme, dass konfessionelle Kindergärten Kinder anderer Religionen abwiesen – trotzdem könne ein gesetzliches Antidiskriminierungsverbot Wirkung erzielen. „Ich denke, dass viele muslimische Eltern bisher nicht versucht haben, ihr Kind in einem katholischen Kindergarten anzumelden, weil sie mit einer Abweisung rechnen.“ Wenn das Land eine solches Verbot einführe, müsse es aber auch für jüdische Kindergärten gelten, so Johnsen.

Von den Kirchen kommt bisher kein Widerstand gegen die Pläne der Landesregierung. Günther Barenhoff, Vorsitzender der Diakonie Westfalen, ist sich sicher, dass die Einrichtungen der evangelischen Kirche Kinder anderen Glaubens auch ohne explizite Verankerung im Gesetz nicht zurückweisen. Mit dem Antidiskriminierungsverbot wolle die Landesregierung wohl zeigen, dass sie etwas für die Integration tut.

Auch die Caritas wehrt sich gegen die Annahme, sie hätte bisher nicht-katholische Kinder abgewiesen: „Das passiert nur, wenn die Gruppe voll sind“, sagt Martin Wissmann, Sprecher des Bistums Münster. Im Gegenteil sei der katholischen Kirche der interreligiöse Dialog auch in ihren Kindergärten „sehr wichtig“.