Kein Gespräch über den Datenschutz

Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert erneuert seine Kritik am geplanten Polizeigesetz: Der Entwurf sei verfassungswidrig. SPD-Innenminister Ralf Stegner hat für derlei Einwände wenig mehr als Häme übrig

Diese beiden werden keine Freunde mehr: Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert und der Kieler Innenminister Ralf Stegner (SPD). Anlass für ihren stetigen Streit ist das neue Polizeigesetz, das Weichert für „verfassungswidrig“ hält. Dabei ist es nicht allein der Gesetzestext, der den Datenschützer wurmt. Vielmehr blockte der Innenminister sämtliche Initiativen Weicherts kategorisch ab, über das umstrittene Regelwerk in einen Dialog zu treten – und überschüttete ihn stattdessen gleich kübelweise mit Häme. Die Atmosphäre könnte vergifteter nicht sein.

Gestern erneuerte Weichert seine Bedenken gegen die Gesetzesnovelle, die unter anderem die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen und die Möglichkeit zum präventiven Abhören von Telefonen vorsieht. „Nach dem Willen des Innenministers soll die Polizei künftig unbescholtene Bürger des Landes stärker überwachen können“, brachte er seine Kritik auf den Punkt. Zudem erlaube das Gesetz der Polizei eine „zügellose Datenverarbeitung“ und weite die Möglichkeiten der Telefonüberwachung so weit aus, dass Verfassungsprinzipien auf der Strecke blieben.

Stegner ließ mit einer Antwort nicht lange auf sich warten: Die Datenschützer hätten nicht das Definitions-Monopol darüber, was rechtsstaatlich sei, verlautbarte der Minister. Und stempelte Weichert zum Kriminellen-Komplizen ab, indem er ihm indirekt vorwarf, das „Recht auf freie und ungestörte Verbrechensausübung“ zu verteidigen.

Nicht das erste Mal, dass Stegner die Kritik des Datenschützers mit Demagogie abbügelte: So sinnierte Stegner in der Vergangenheit öffentlich über die „verkehrte Welt“, in der Weichert „allein“ lebe. Gesprächsangebote ließ Stegner wiederholt unbeantwortet und machte stattdessen bei zahlreichen Gelegenheiten klar, was er von Weichert und seinem Eintreten für Bürgerrechte hält: rein gar nichts.

„Die Hoffnungen liegen nun auf dem Parlament“, hat Weichert sich damit abgefunden, bei Stegner kein offenes Ohr mehr zu finden. Doch während im Kieler Landtag Grüne, FDP und SSW die Bedenken Weicherts teilen, stehen die schwarz-roten Koalitionäre fest zu der Novelle.

So kann Weichert nurmehr auf die Justiz setzen: Im vergangenen Juli kassierte das Bundesverfassungsgericht bereits das Niedersächsische Polizeigesetz – und geißelte dabei besonders die darin zu findenden Regeln zur Ausweitung der Telefonüberwachung. Marco Carini