AKUPUNKTUR: EIN SCHRITT NACH VORNE, EINER ZURÜCK
: Kassenärzte endlich überstimmt

Wer schon einmal die schmerzlindernde Wirkung der feinen Nadelstiche im Rücken oder im Bein erfahren hat, wird sich über die Entscheidung freuen: Kassenpatienten mit chronischen Rücken- und Knieschmerzen haben künftig Anspruch auf eine Akupunkturbehandlung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen und Ärzten beschlossen und damit einen vorläufigen Schlussstrich unter einen jahrelangen gesundheitspolitischen Machtkampf gezogen.

Die Kassen haben darauf gedrängt, die Akupunktur in den Katalog der Regelleistungen aufzunehmen. Denn auf alternative Heilmethoden schwören vor allem Patienten mit guter Bildung und ebensolchem Einkommen, genau jene Versicherten also, die jede gesetzliche Kasse an sich binden will, um deren Abwanderung zur Konkurrenz zu verhindern. Die Kassenärzte bezweifeln die Wirksamkeit der Akupunktur. Und wenn sie die feinen Nadeln schon setzen, dann wollen sie sie doch lieber privat – und damit erheblich lukrativer – abrechnen. Im Gemeinsamen Bundesausschuss wurden die Kassenärzte überstimmt.

Doch was wie ein Sieg zum Wohle der Patienten aussieht, hat auch seinen Preis. Denn im Ergebnis kommt der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses einer Einschränkung gleich: Akupunktur bei Spannungskopfschmerzen oder Migräne auf Kosten der Kassen wird es künftig nicht mehr geben. Bislang wurde dies – wie auch bei den beiden anderen Indikationen – in Form von Modellprojekten finanziert. Denn nach den vorliegenden Studien, so die Begründung des Gemeinsamen Bundesausschusses, sei hier der Behandlungserfolg nicht besser als bei der Standardtherapie. Für eine Neuaufnahme in den Leistungskatalog aber braucht es mehr. Und das ist aus Sicht der Beitragszahler auch durchaus sinnvoll.

Dennoch dürfen sich Anhänger der alternativen Medizin freuen: Die Entscheidung zur Akupunktur wird nicht die einzige bleiben. Der Einzug der Alternativmedizin in die kassenärztlichen Regelleistungen hat begonnen. SABINE AM ORDE