Banken haften bei Falschberatung

VERDEN afp ■ Wer bei der Geldanlage falsch beraten wurde, kann auch nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist auf Schadenersatz hoffen: Wenn die Bank den Kunden durch wiederholte Falschberatung davon abhält, den Schadenersatz geltend zu machen, muss sie zahlen. Das entschied nun das Landgericht Verden. Eine Klägerin hatte 1999 nach einer Anlageberatung bei der Commerzbank Fondsanteile in Höhe von je 30.000 Mark (15.384 Euro) gezeichnet. Der Berater erklärte, 80 Prozent des Betrags seien auch bei Kursverlusten garantiert. Ein anderer Mitarbeiter bestätigte dies 2002. 2004 bekam die Klägerin aber nur 5.670 Euro ausgezahlt. Als sie die Differenz als Schadenersatz einforderte, sagte die Bank, der Anspruch sei verjährt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Commerzbank kann Berufung einlegen. (AZ 4 0 421/05)