Sicherheit im Geheimen

KRÜMMEL Atomaufsicht Schleswig-Holstein will vertrauliche Akten weiterhin nicht vor Gericht offenlegen

Er bleibe bei seiner Rechtsauffassung, sagt Wolfgang Cloosters, Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz im schleswig-holsteinischen Justizministerium. „Wir werden die angeforderten Unterlagen aus Gründen der Geheimhaltungsbedürftigkeit auch künftig nicht vorlegen“, stellt der Chef der Atomaufsicht über die AKWs Krümmel sowie Brokdorf und Brunsbüttel auf Anfrage klar.

Die taz hatte am Dienstag berichtet, dass das Amt die Vorlage von Sicherheitsnachweisen für den Meiler Krümmel verweigert, welche das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig verlangt hatte. Dieses verhandelt über eine Klage auf Rücknahme der Betriebsgenehmigung für Krümmel, weil das AKW erhebliche Sicherheitslücken aufweise.

Anwohner hätten „das Recht zu erfahren, welchen Risiken sie ausgesetzt sind“, findet der Kläger, der Lüneburger Postbeamte Andreas Meihsies. Konkret bezweifelt er, dass der Reaktor dem Absturz eines großen Flugzeuges standhalten könne. Damit bestehe bei einem Terroranschlag eine unbeherrschbare Gefahr. Eben deshalb sei die Geheimhaltung „zwingend notwendig“, sagt Cloosters: Damit kein Unbefugter Kenntnis über die Schutzmaßnahmen erlangen könne.

Das hält Konstantin von Notz, grüner Bundestagsabgeordneter aus Schleswig-Holstein, für „irreführend“. Das Ministerium wolle offensichtlich „die mangelhafte Sicherheit des Atomkraftwerks nicht gerichtlich bestätigt bekommen“ vermutet von Notz.

Meihsies’ Hamburger Anwalt Ulrich Wollenteit will nun in einem „In-camera-Verfahren“ die Herausgabe der Geheimakten erzwingen. Dabei bestätigt oder verwirft das OVG Schleswig bei einer juristischen Prüfung hinter verschlossenen Türen die Notwendigkeit der Geheimhaltung. In einem solchen Verfahren „würden wir die Akten vorlegen“, sagt Cloosters: „Das ist ja vertraulich.“ SVEN-MICHAEL VEIT