HARTZ-IV-EMPFÄNGER
: Drogentests nur bei konkretem Verdacht

HEIDELBERG | Die Agentur für Arbeit darf Drogentests einer Entscheidung des Landgerichts Heidelberg zufolge nur bei einem konkreten Verdacht anordnen. Eine Hartz-IV-Empfängerin hatte geklagt, nachdem das Jobcenter Heidelberg einen solchen Test zur Beurteilung ihrer Arbeitsfähigkeit und zur Klärung einer möglichen Sucht veranlasst hatte. Die Frau sah darin einen diskriminierenden und entwürdigenden Verstoß gegen ihr Persönlichkeitsrecht und forderte eine Entschädigung von 1.000 Euro (AZ 3 O 403/11). (dpa)