BGH ZU PASSAGIERRECHTEN
: Flugticket bleibt bei Teilstrecken gültig

KARLSRUHE | Flugtickets bleiben auch dann gültig, wenn man den Hinflug oder eine Teilstrecke nicht antritt. Der BGH hat eine Klausel für unzulässig erklärt, wonach Kunden die gebuchten Flüge nur in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge nutzen durften. Ein bereits gebuchter und schon bezahlter Rückflug verfiel demnach, wenn der Passagier den Hinflug nicht antritt. Derartige Klauseln verwenden zahlreiche Fluglinien, im konkreten Fall British Airways und die Deutsche Lufthansa. (dpa)