DER MIETHAI
: Schlüsselfragen

Eve Raatschen ist Juristin beim Hamburger Verein Mieter helfen Mietern

Abends im Hausflur: Der Schlüssel bricht ab, Teile davon stecken im Schloss. Was tun? Für Reparaturen ist grundsätzlich der Vermieter zuständig, auch bei Wohnungsschlössern. Daher sollte zunächst versucht werden, ihn oder die Hausverwaltung zu erreichen und zum Handeln zu bewegen. Erst wenn das nicht gelingt, kann ein Notdienst gerufen werden, den die Mieterin zunächst auch bezahlen muss. Da der Vermieter nicht erreichbar war und ein Notfall vorlag, besteht später ein Rechtsanspruch auf Ersatz angemessener Kosten. Wucherpreise muss der Vermieter allerdings nicht ersetzen.

Der Vermieter kann den Kostenersatz nicht mit der Begründung ablehnen, der Mieter sei verantwortlich für das Abbrechen des Schlüssels. Der Mieter muss nur dann zahlen, wenn eine unsachgemäße Handhabung des Schlüssels zum Abbrechen geführt hat. Und das, so hat das Amtsgericht Halle (17. 3. 2010, 93 C 4044/08) sehr deutlich entschieden, muss der Vermieter beweisen. Auch bei einem Wohnungseinbruch ist der Vermieter verpflichtet, das Schloss zu reparieren oder zu ersetzen. Anders ist es dann, wenn der Mieter sich ausgesperrt hat oder den Schlüssel verloren oder vergessen: dann ist er selbst dafür verantwortlich, den Schlüsseldienst zu bestellen und muss ihn auch bezahlen.

Juristisch wird heftig um die Frage gestritten, ob der Mieter bei Schlüsselverlust für den Austausch der gesamten Schließanlage haften muss. Die meisten Gerichte bejahen dies, da der Vermieter nicht sicher sein kann, ob nicht doch mit Hilfe des verlorenen Schlüssels Unbefugte Zugang zum Haus erhalten können. Nur dann, wenn der Mieter zweifelsfrei nachweisen kann, dass der verlorene Schüssel der Adresse nicht zugeordnet werden oder erst gar nicht gefunden werden kann (z.B. wenn er in die Elbe gefallen ist), muss sich der Vermieter darauf beschränken, einen Satz Schlüssel nachfertigen zu lassen und die Kosten dafür vom Mieter zu verlangen.

Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 Hamburg, ☎ 431 39 40