Wagenburg geschleift

URTEIL IN OLDENBURG

Die 20 Jahre alte Wagenburg am Stau im niedersächsischen Oldenburg muss weichen – einem neuen Viertel mit teuren Wohnungen und Gewerbe. Die Stadt habe den Bauwagenleuten zu Recht gekündigt, urteilte am Freitag das Landgericht Oldenburg (Az. 16 O 1513/13). Gegen das Urteil können die Betroffenen Berufung einlegen.

In der Universitätsstadt gibt es zurzeit mehrere Konflikte um günstigen Wohnraum und Projekte des selbstbestimmten Wohnens und Lebens. So wurde erst Ende September das Kultur- und Wohnprojekt „Haus Friedensbruch“ geräumt. Es steht den Sanierungsplänen eines Investors im Wege. Ein paar Tage darauf kam es zu dem Versuch, eine leerstehende ehemalige Gaststätte zu besetzen. Die Beteiligten müssen sich jetzt wegen Hausfriedensbruchs verantworten.

Vor rund 20 Jahren hatte der „Verein zur Förderung selbstbestimmten Lebens“ den Bauwagenplatz auf einer Industriebrache hinter dem ehemaligen Schlachthof von der Stadt gepachtet. Diese hatte zum 28. Februar gekündigt – doch die Bauwagenleute weigerten sich abzuziehen. Die Stadt klagte die Räumung ein und bekam Recht: Die Kündigung des Pachtvertrages bedürfe keines besonderen Grundes.

Den kulturellen Wert von Wagenplätzen erkannte der Oldenburger Rat 2008 in einer Resolution an. Er beauftragte deshalb die Verwaltung, den Bauwagenleuten Ersatzflächen anzubieten. Zur Diskussion steht ein Gelände auf dem ehemaligen Oldenburger Fliegerhorst. Es ist den Bauis eigentlich zu abgelegen, aber sie haben signalisiert, sich darauf einzulassen, wenn sie einen alten Bunker dazumieten dürfen und nicht dreimal soviel Pacht zahlen müssen wie bisher. Eine entsprechende Petition haben sie auf den Weg gebracht. „Das Gerichtsverfahren“, hatte Richter Dirk Rahe in der Güteverhandlung gesagt, „kann den politischen Prozess um die Wagenburg nicht ersetzen.“  KNÖ