VIDEOÜBERWACHUNG
: Verfassungsrechtlich bedenklich

WIESBADEN | Verwaltungsrichtern in Wiesbaden ist die eigene Videoüberwachung ein Dorn im Auge. Die 6. Kammer des Gerichts hält die permanente Kameraüberwachung an Gerichtsgebäuden generell für verfassungsrechtlich bedenklich. Deswegen hat die Kammer ein Verfahren ausgesetzt. Sie will im konkreten Fall erst wieder verhandeln, wenn die Justizverwaltung einen Raum zur Verfügung stellt, vor dessen Betreten die Besucher nicht mit einer Erfassung durch Videokameras rechnen müssen (Az.: 6 K 1063/09). (dpa)