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Die Schweiz hat mit der Verurteilung eines Journalisten wegen eines kritischen Artikels zu den Nazigold-Verhandlungen gegen das Grundrecht auf Pressefreiheit verstoßen. Mit diesem Urteil gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestern dem Züricher Reporter Martin Stoll Recht, allerdings können beide Seiten noch Rechtsmittel einlegen. Stoll hatte 1997 in der Zürcher Sonntags-Zeitung aus einem vertraulichen Dokument des damaligen Schweizer Botschafters in den USA, Carlo Jagmetti, über die Verhandlungen der Schweizer Banken mit dem Jüdischen Weltkongress zitiert. Für den Beitrag „Carlo Jagmetti beleidigt die Juden“ war Stoll wegen Veröffentlichung „geheimer amtlicher Debatten“ zu einer Geldbuße verurteilt worden. Dies wertete der Gerichtshof als unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. (afp)