Regierung steht zu Reichensteuer ab 2007

Koalition hält verfassungsrechtliche Probleme für lösbar. Finanzminister will am Montag konkrete Vorschläge machen

BERLIN taz ■ Das Finanzministerium hat gestern bestritten, dass es verfassungsrechtliche Probleme mit der „Reichensteuer“ gibt. Ein Sprecher von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) erklärte, entgegen einem anderslautenden Zeitungsbericht sei „der politische Wille sehr ausgeprägt“, den Steuerzuschlag zum Jahr 2007 einzuführen. Er soll für Singles mit mehr als 250.000 Euro Jahreseinkommen gelten, für Ehepaare liegt die Grenze bei 500.000 Euro. Steinbrück werde dem Koalitionsausschuss am kommenden Montag Vorschläge unterbreiten, „wie man das machen kann“. Ausdrücklich erklärte der Sprecher: „Wir sehen eine Möglichkeit, das verfassungsgemäß zu lösen.“

Laut Tagesspiegel hatten Ministeriumsexperten erklärt, die bisherigen Pläne zur Reichensteuer seien rechtlich kaum umsetzbar. Dies wurde auch aus der SPD-Fraktion gestern bestätigt.

Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf festgelegt, die Einkommensteuer ab 2007 für Spitzenverdiener von 42 auf 45 Prozent anzuheben. Bis aber die Unternehmensteuerreform 2008 in Kraft tritt, sollen gewerbliche Einkünfte ausgenommen werden. Der Ertrag der Reichensteuer, so wird geschätzt, sinkt damit von den zunächst angepeilten 1,2 bis 1,7 Milliarden auf 300 Millionen Euro im Jahr.

Der SPD-Finanzexperte Jörg-Otto Spiller erklärte gestern, in der Tat sei die Trennung zwischen gewerblichen und nichtgewerblichen Einkünften für das Übergangsgesetz ein Problem. „Es gibt verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Privilegierung gewerblicher Einkünfte“, so der Bundestagsabgeordnete. Deswegen werde 2007 aber nicht auf die Reichensteuer verzichtet. Der SPD-Steuerexperte Florian Pronold sagte der taz: „Wenn wir die gewerblichen Einkünfte für 2007 nicht herausrechnen können, müssen sie eben für ein Jahr mit besteuert werden.“ UWI

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