ERLASS FÜR HOMOPAARE
: Splitting ja, „Angehörige“ nein

BERLIN | Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, die steuerliche Gleichstellung homosexueller Partnerschaften auf dem Verwaltungsweg zu hintergehen. Volker Beck kritisierte einen vom Finanzministerium an die Länder versandten Anwendungserlass zu Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht. Laut dem Erlass dürfen verpartnerte Homosexuelle zwar das Ehegattensplitting nutzen und sich gemeinsam veranlagen lassen. Sie erhalten aber keinen gemeinsamen Steuerbescheid und gelten nicht als „Angehörige“. (afp)