STILLENDE MÜTTER
: Kein höherer Hartz-IV-Satz

DARMSTADT | Eine stillende Mutter kann nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts keinen Zuschlag auf den Hartz-IV-Regelsatz beanspruchen. Anders als für schwangere Frauen sei ein Mehrbedarf für stillende Mütter gesetzlich nicht vorgesehen, teilte das Gericht am Dienstag in Darmstadt mit (AZ: L 6 AS 337/12). Die Klägerin hatte darauf verwiesen, dass stillende Mütter einen erhöhten Energiebedarf hätten. Gegenüber schwangeren Frauen, bei denen ein Mehrbedarf anerkannt werde, liege eine Ungleichbehandlung vor. (epd)