Per Aufsichtsrat in die Pleite segeln

Was heißt „Hochschulfreiheit“ im geplanten Gesetz? Die Highlights aus Pinkswarts Plänen

Was ist die gravierendste Änderung, die das „Hochschulfreiheitsgesetz“ vorsieht?

Die Hochschulen sollen in Körperschaften des öffentlichen Rechts umgewandelt werden und künftig keine staatlichen Einrichtungen mehr sein. Dazu gehört vor allem die Übertragung der Verantwortung für Finanz-, Personal- und Organisationsentscheidungen.

Was bedeutet das?

Nicht zuletzt die Möglichkeit, Pleite zu gehen: „Die Hochschule wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Körperschaft oder mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, aufgelöst“, heißt es im Gesetzentwurf. In einem solchen Fall soll den zum Zeitpunkt der Auflösung eingeschriebenen Studierenden eine Studiumsfortsetzung an einer anderen Hochschule ermöglicht werden.

Was würde sich durch das Gesetz für die an der Hochschule Beschäftigten ändern?

Ihr Arbeitgeber und Dienstherr soll künftig nicht mehr das Land sein, sondern die jeweilige Hochschule. Dies gilt für alle Beamten und Angestellten, auch für das Hochschulpersonal, sofern es nicht nicht vom Geltungsbereich des BAT erfasst wird.

Was ändert sich an den Selbstverwaltungsstrukturen der Hochschulen?

Neu soll ein „Hochschulrat“ eingeführt werden. Mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet, soll er als eine Art „Aufsichtsrat“ fungieren. Vom Ministerium ernannt, soll dieser Rat mindestens zur Hälfte mit Mitgliedern von außerhalb der Hochschule besetzt sein (etwa Wirtschaftsmanagern). Daneben gibt es noch etliche – auch gravierende – Detailänderungen. So soll die Verpflichtung der Hochschulen, die Öffentlichkeit über die Erfüllung ihrer Aufgaben und die Verwendung ihrer Mittel zu unterrichten, gestrichen werden.

Und was halten die Studierenden von dem Gesetz?

Nichts. „Der vorgelegte Entwurf wäre mit ‚Hochschulfremdbestimmungsgesetz‘ besser betitelt“, konstatiert das Landes-ASten-Treffen. „Ein solches Gesetz wäre das Ende der Gruppenhochschule aufgrund des Irrglaubens, der Staat könne Hochschulen mit Unternehmen analogisieren und müsse sie deshalb nicht nur wettbewerblich steuern, sondern auch wie Unternehmen verfassen“, so der Zusammenschluss der nordrhein-westfälischen Studierendenvertretungen. PAB