UNGLÜCKLICHER GLÜCKSPILZ
: Lottogewinner muss mit Exfrau teilen

KARLSRUHE | Ein Lottokönig aus Mönchengladbach muss den Gewinn mit seiner Exfrau im Zuge der Scheidung teilen. Ihr steht die Hälfte einer knappen halben Million Euro zu, obwohl der Rentner zum Zeitpunkt des Geldsegens schon acht Jahre von ihr getrennt gelebt hatte. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe und beendete einen jahrelangen Rechtsstreit durch drei Instanzen. Die Frau erhält 242.500 Euro. Ihr Exmann muss auch die Kosten des Verfahrens tragen – rund 66.000 Euro. (dpa)