BEHINDERTER MANN
: Bewährungsstrafe nach Hungertod

Wegen des Hungertods eines 56-jährigen Behinderten ist der Bruder des Opfers zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 48-Jährige hat sich nach Auffassung des Landgerichts Braunschweig als amtlich bestellter Betreuer der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht. „Objektiv haben sie ihn im Stich gelassen“, sagte Richter Ralf-Michael Polomski. Der schwerbehinderte Mann starb im Februar 2012 bis auf die Knochen abgemagert in der Wohnung seiner Mutter. Die an Diabetes erkrankte 73-Jährige war mit der Pflege überfordert.  (dpa)