Lensing-Wolff verliert Prozess

DORTMUND taz ■ Der Zeitungsverleger Lambert Lensing-Wolff (Ruhr Nachrichten) muss einen fristlos gekündigten Betriebsrat und Drucker weiterbeschäftigen. Das hat gestern die 6. Kammer des Dortmunder Arbeitsgerichts entschieden. Der Betriebsrat hatte während der Arbeitszeit für 20 Minuten einen Aufruf der Gewerkschaft Ver.di verteilt. Dadurch, so die Anwälte Lensing-Wollfs, sei dem Unternehmen ein Schaden von 22.50 Euro entstanden. Einen Grund für eine fristlose Kündigung sah das Gericht darin aber nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: 6 Ca 326/06) F. BIERMANN