ZITAT DER WOCHE

Lieber Herr Innensenator, das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat entschieden, dass die Polizei Menschen nicht wegen ihrer Hautfarbe einer Identitätskontrolle unter- ziehen darf. Es scheint, Sie vertreten eine abweichende Rechtsauffassung.

KOMMENTAR VON IRENE BÜLOW AUF DER INTERNETSEITE VON HAMBURGS INNENSENATOR MICHAEL NEUMANN (SPD)